Erweiterung der Rassismus-Strafnorm. Jungparteien geben an, für den Schutz vor Diskriminierung einzustehen, als ob dieser nicht schon längst bestehen würde und riskieren damit tiefgreifende Einschnitte in die Meinungs- Gewissens- und Gewerbefreiheit. Es ist ein illiberaler und demokratiefeindlicher Abweg, auf dem die Mitte-Links-Parteien gehen. Die Junge SVP nimmt Stellung zur missratenen Pressemitteilung der übrigen Jungparteien vom 14.01.2020.

Ausschnitt aus dem Communiqué: «Die Präsidien der Jungparteien betonten, es handle sich nicht um eine Frage von politisch links oder rechts. Vielmehr gehe es um die Frage, wie mit dem Problem des grassierenden Hasses gegen homo- und bisexuelle Menschen umgegangen werden soll.»

Tatsächlich handelt es sich an dieser Stelle nicht um ein klassisches Links-Rechts-Schema. Vielmehr geht es um die Frage, wie viel wir uns gegenseitig noch verbieten wollen, wie stark wir uns dem Meinungs- und Gewissensmainstream noch anpassen müssen. Es ist ein Kampf zwischen denen, die anderen gerne etwas vorschreiben und denen, welche die Meinungsfreiheit, Pluralität und die offene Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Ideen höher gewichten.  

Ausschnitt aus dem Communiqué: «Die Vorlage bringe jedoch nicht nur den unmittelbaren Schutz vor Diskriminierung, sie wirke auch präventiv vor Gewaltverbrechen.»

Präventiv vor Gewaltverbrechen schützen bereits heute die Artikel 111 ff des Strafgesetzbuches sowie der Artikel 259 des Strafgesetzbuches, welcher die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit erfasst. Wie kann es jemandem überhaupt in den Sinn kommen zu behaupten, dass man heute in der Schweiz vor Gewaltverbrechen nicht geschützt wäre?

Eine präventive Wirkung hat das neue Gesetz hingegen: Unliebsame Meinungen und Einstellungen werden präventiv unterdrückt, damit eine offene und kontroverse Diskussion zu wichtigen gesellschaftlichen Themen gar nicht mehr stattfinden kann.

Ausschnitt aus dem Communiqué: «Remo Zuberbühler, Präsident der Jungen BDP betont, dass durch die Vorlage nicht die Katze im Sack gekauft würde: „Es handelt sich um eine Erweiterung einer bestehenden Strafnorm. Sie schafft keine völlig neue Rechtslage, bietet jedoch vor allem Lesben, Schwulen und Bisexuellen den benötigten und verdienten Schutz.”»

Der benötigte und jeder Person zustehende Schutz ist schon heute bestens und ausreichend gegeben. So schützen die Artikel 173ff des StGB schon heute jeden vor übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung.

Es ist zudem fraglich, weshalb von einem «verdienten Schutz» geredet wird. Gibt es nicht andere Minderheiten, wie Behinderte oder Transgender, welche den Schutz genauso oder noch mehr «verdient» hätten? Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik gäbe es vielerlei andere Minderheiten, welche mehr mit Diskriminierung zu kämpfen hätten und folglich den zusätzlichen Schutz eher verdient hätten. Brauchen jene keinen Schutz? Wir alle brauchen Schutz und wir alle haben ihn. Zum Glück. Dass aber Homosexuelle nur dank einer starken und gutorganisierten Lobby Sonderrechte zugesprochen bekommen, geht nicht.

Ausschnitt aus dem Communiqué: «Wenn Menschen erniedrigt und herabgewürdigt werden, nur weil sie verschieden und anders sind, dann sind die liberalen Grundwerte von Freiheit und Gleichheit im Kern verletzt”, meint Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen. “Liberale sollten deshalb für die Erweiterung der Strafnorm stimmen.”»

Erniedrigung und Herabwürdigung verletzen auch aus unserer Sicht die liberalen Grundwerte und sind auch schon heute strafbar.

Die Befürworter des Gesetzes wissen, dass durch das neue Gesetz kein zusätzlicher Schutz zu erwarten ist. Die Wirkung, die man sich vom neuen Gesetz erhofft, trifft die Meinungsäusserungsfreiheit sowie die Gewissens- und Gewerbefreiheit empfindlich. Dabei besteht der Sinn und Zweck der Meinungsfreiheit nicht darin, das zu sagen, was alle sagen, sondern vielmehr darin das zu sagen, was andere falsch oder sogar verstörend finden. Sie ist elementar, um einen offenen, einen kontroversen Diskurs zu führen. Durch das neue Gesetz wird dieser so zentrale Wert untergraben. Dies ist einer freien Gesellschaft unwürdig. Schade, dass sich die Jungfreisinnigen vermehrt in illiberale und freiheitsfeindliche Räume begeben.

Der liberale Ansatz müsste lauten: Gesetze sollten nur dann gemacht werde, wenn diese für das Zusammenleben absolut unabdingbar sind. Im Fall der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm ist dies klar nicht der Fall. Der Schutz vor persönlicher Diskriminierung und der Schutz vor öffentlichen Aufforderungen zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen ist heute schon strafrechtlich erfasst. Umso mehr erscheint es unverständlich, dass unnötigerweise ein Mienenfeld geöffnet wird, welches unliebsame Meinungen kriminalisiert, das Feld des Sagbaren einschränkt und Unsicherheiten in der Bevölkerung hervorruft.

Ausschnitt aus dem Communiqué: «Die Meinungsfreiheit ist nicht in Gefahr, denn Hass ist keine Meinung.»

Was ist den «Hass» und was ist «Diskriminierung»? Was ist eine «sexuellen Orientierung»? Niemand wird das abschliessend beantworten können. Und das ist gerade das Problem. Aus dieser Vielzahl unklar definierter Begriffe geht Rechtsunsicherheit hervor. Die Rechtslage wird sehr unübersichtlich. Was darf ich noch sagen, was nicht mehr? Dabei entspricht es dem Wesen des Strafgesetzes unmissverständlich und eindeutig festzuhalten, für was man bestraft wird und für was nicht. Mit dieser Tradition wird hier gebrochen.

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