Erweiterung der Rassismus-Strafnorm. Jungparteien
geben an, für den Schutz vor Diskriminierung einzustehen, als ob dieser nicht
schon längst bestehen würde und riskieren damit tiefgreifende Einschnitte in
die Meinungs- Gewissens- und Gewerbefreiheit. Es ist ein illiberaler und
demokratiefeindlicher Abweg, auf dem die Mitte-Links-Parteien gehen. Die Junge
SVP nimmt Stellung zur missratenen Pressemitteilung der übrigen Jungparteien
vom 14.01.2020.
Ausschnitt aus dem
Communiqué: «Die Präsidien der Jungparteien betonten, es handle sich nicht um
eine Frage von politisch links oder rechts. Vielmehr gehe es um die Frage, wie
mit dem Problem des grassierenden Hasses gegen homo- und bisexuelle Menschen
umgegangen werden soll.»
Tatsächlich handelt es
sich an dieser Stelle nicht um ein klassisches Links-Rechts-Schema. Vielmehr
geht es um die Frage, wie viel wir uns gegenseitig noch verbieten wollen, wie
stark wir uns dem Meinungs- und Gewissensmainstream noch anpassen müssen. Es
ist ein Kampf zwischen denen, die anderen gerne etwas vorschreiben und denen,
welche die Meinungsfreiheit, Pluralität und die offene Auseinandersetzung mit
unterschiedlichen Ideen höher gewichten.
Ausschnitt aus dem
Communiqué: «Die Vorlage bringe jedoch nicht nur den unmittelbaren Schutz vor
Diskriminierung, sie wirke auch präventiv vor Gewaltverbrechen.»
Präventiv vor
Gewaltverbrechen schützen bereits heute die Artikel 111 ff des
Strafgesetzbuches sowie der Artikel 259 des Strafgesetzbuches, welcher die
öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit erfasst. Wie
kann es jemandem überhaupt in den Sinn kommen zu behaupten, dass man heute in
der Schweiz vor Gewaltverbrechen nicht geschützt wäre?
Eine präventive
Wirkung hat das neue Gesetz hingegen: Unliebsame Meinungen und Einstellungen
werden präventiv unterdrückt, damit eine offene und kontroverse Diskussion zu
wichtigen gesellschaftlichen Themen gar nicht mehr stattfinden kann.
Ausschnitt aus dem
Communiqué: «Remo Zuberbühler, Präsident der Jungen BDP betont, dass durch die
Vorlage nicht die Katze im Sack gekauft würde: „Es handelt sich um eine
Erweiterung einer bestehenden Strafnorm. Sie schafft keine völlig neue
Rechtslage, bietet jedoch vor allem Lesben, Schwulen und Bisexuellen den
benötigten und verdienten Schutz.”»
Der benötigte und
jeder Person zustehende Schutz ist schon heute bestens und ausreichend gegeben.
So schützen die Artikel 173ff des StGB schon heute jeden vor übler Nachrede,
Verleumdung und Beschimpfung.
Es ist zudem fraglich,
weshalb von einem «verdienten Schutz» geredet wird. Gibt es nicht andere
Minderheiten, wie Behinderte oder Transgender, welche den Schutz genauso oder
noch mehr «verdient» hätten? Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik gäbe
es vielerlei andere Minderheiten, welche mehr mit Diskriminierung zu kämpfen
hätten und folglich den zusätzlichen Schutz eher verdient hätten. Brauchen jene
keinen Schutz? Wir alle brauchen Schutz und wir alle haben ihn. Zum Glück. Dass
aber Homosexuelle nur dank einer starken und gutorganisierten Lobby Sonderrechte
zugesprochen bekommen, geht nicht.
Ausschnitt aus dem
Communiqué: «Wenn Menschen erniedrigt und herabgewürdigt werden, nur weil sie
verschieden und anders sind, dann sind die liberalen Grundwerte von Freiheit
und Gleichheit im Kern verletzt”, meint Matthias Müller, Präsident der
Jungfreisinnigen. “Liberale sollten deshalb für die Erweiterung der Strafnorm
stimmen.”»
Erniedrigung und
Herabwürdigung verletzen auch aus unserer Sicht die liberalen Grundwerte und
sind auch schon heute strafbar.
Die Befürworter des
Gesetzes wissen, dass durch das neue Gesetz kein zusätzlicher Schutz zu
erwarten ist. Die Wirkung, die man sich vom neuen Gesetz erhofft, trifft die
Meinungsäusserungsfreiheit sowie die Gewissens- und Gewerbefreiheit
empfindlich. Dabei besteht der Sinn und Zweck der Meinungsfreiheit nicht darin,
das zu sagen, was alle sagen, sondern vielmehr darin das zu sagen, was andere
falsch oder sogar verstörend finden. Sie ist elementar, um einen offenen, einen
kontroversen Diskurs zu führen. Durch das neue Gesetz wird dieser so zentrale
Wert untergraben. Dies ist einer freien Gesellschaft unwürdig. Schade, dass
sich die Jungfreisinnigen vermehrt in illiberale und freiheitsfeindliche Räume
begeben.
Der liberale Ansatz
müsste lauten: Gesetze sollten nur dann gemacht werde, wenn diese für das
Zusammenleben absolut unabdingbar sind. Im Fall der Erweiterung der
Rassismus-Strafnorm ist dies klar nicht der Fall. Der Schutz vor persönlicher
Diskriminierung und der Schutz vor öffentlichen Aufforderungen zu Verbrechen
oder Gewalttätigkeiten gegenüber Menschen ist heute schon strafrechtlich
erfasst. Umso mehr erscheint es unverständlich, dass unnötigerweise ein
Mienenfeld geöffnet wird, welches unliebsame Meinungen kriminalisiert, das Feld
des Sagbaren einschränkt und Unsicherheiten in der Bevölkerung hervorruft.
Ausschnitt aus dem
Communiqué: «Die Meinungsfreiheit ist nicht in Gefahr, denn Hass ist keine
Meinung.»
Was ist den «Hass» und
was ist «Diskriminierung»? Was ist eine «sexuellen Orientierung»? Niemand wird
das abschliessend beantworten können. Und das ist gerade das Problem. Aus
dieser Vielzahl unklar definierter Begriffe geht Rechtsunsicherheit hervor. Die
Rechtslage wird sehr unübersichtlich. Was darf ich noch sagen, was nicht mehr?
Dabei entspricht es dem Wesen des Strafgesetzes unmissverständlich und
eindeutig festzuhalten, für was man bestraft wird und für was nicht. Mit dieser
Tradition wird hier gebrochen.