Wider die staatliche Bevormundung!

Staatliche Bevormundung und Einschränkungen der persönlichen Freiheit mündiger Bürger nehmen Jahr für Jahr zu. Besonders im Bereich der Meinungsäusserungsfreiheit werden laufend weitere Verbote eingeführt, welche das Ziel haben die Bürger zum Schweigen zu bringen. Die persönliche Freiheit gilt auch für das Internet. Diese Entwicklungen zu vermehrter Zensur, die uns zurück ins Mittelalter führen und den Grundsatz der Aufklärung missachten, bekämpfen wir mit allen Mitteln.

Die Freiheit geht vor

Doch nicht jedes Vergehen eines Einzelnen oder jedes neue Phänomen eines Missstands kann durch neue, flächendeckende Gesetze behoben werden. Es ist weder möglich noch sinnvoll, hinter jeden Bürger einen kontrollierenden Polizisten zu stellen. Eine umfassende Überwachung des öffentlichen und erst recht des privaten Raums ist abzulehnen. Dies gilt speziell auch für das Internet, den Postverkehr sowie die finanzielle Privatsphäre. Wir sagen auch Nein zur Vorratsdatenspeicherung, welche alle Bürger unter Generalverdacht stellt, ohne strafrechtlich sinnvoll zu sein. „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ Wird die Überwachung des Einzelnen zu stark ausgedehnt, dann droht uns die Sicherheit eines Gefängnisses – mit der Folge, dass wir uns selber eingesperrt haben. So fordern wir: Jedes neue freiheitseinschränkende Gesetz ist entschieden abzulehnen, sofern es nicht zwingend notwendig ist. Bestehende, nicht (mehr) notwendige und freiheitseinschränkende Gesetze sind umgehend aufzuheben und ausser Kraft zu setzen.

Meinungsäusserungsfreiheit – Ohne Wenn und Aber

Ähnlich delikat verhält es sich bei Gesinnungsparagraphen wie der Antirassismus-Strafnorm. Diese 1994 vom Volk nur knapp angenommene Strafnorm (Art. 261bis StGB und Art. 171c MStG) wurde im Widerspruch zu früheren Versprechungen durch die Gerichtspraxis ständig und massiv ausgeweitet. Auch Äusserungen im nichtöffentlichen Rahmen, historische Urteile, pointierte Satire oder Fasnachtsverse sind inzwischen strafbar. So machte sich hierzulande ein Klima der Einschüchterung breit, in dem die Linken ihre Tabuzonen wie Ausländer- und Asylpolitik, Sozialmissbrauch und Entwicklungshilfe unter dem Deckmantel der Political Correctness juristisch absichern, was die unzähligen politisch motivierten Rassismusklagen gegen Andersdenkende beweisen. Die Gesinnungsjustiz führte dazu, dass sich viele Bürger heute oftmals nicht mehr getrauen, unbequeme Meinungen frei zu äussern. Das Antirassismusgesetz ist eines freien Landes unwürdig und gehört abgeschafft.

Staatliche Instrumente zur Gesinnungsschnüffelei bei Schweizer Bürgern wie das sogenannte Rassismus-Monitoring des Bundesamts für Statistik (BfS) sind staatspolitisch bedenklich und werden deshalb von uns entschieden bekämpft. Ist ein Gesetz nicht unbedingt nötig, ist es unbedingt nötig, keines zu erlassen. So wehren wir uns auch klar dagegen, die Antirassismus-Strafnorm auf andere Diskriminierungsformen wie die Homosexualität auszuweiten. Ehrverletzung und Diskriminierung gehören gesellschaftlich geächtet und sind über das Zivilrecht zu bestrafen.

Dafür kämpfen wir:

  • Mehr persönliche Freiheit und Skepsis gegenüber staatlichen Überwachungsprogrammen
  • Abschaffung der Anti-Rassismus-Strafnorm und den Austritt aus der UNO-Rassismus-Konvention
  • Nein zur Ausdehnung der Rassismus-Strafnorm