Immer mehr Menschen werden arbeitslos in der Schweiz. Die Tendenz ist massiv steigend. Im April ist die Arbeitslosigkeit von 2,9 auf 3,3 Prozent gestiegen. Arbeitsplatzsicherheit ist das Thema Nummer eins in der Bevölkerung. Die Sorge um Arbeit und damit auch um Perspektive muss ernst genommen werden. Umso niederschmetternder ist die Ankündigung des Bundesrates, die Masseneinwanderung aus der EU wieder ankurbeln zu wollen.

Die aktuellen Arbeitslosenzahlen sind besorgniserregend. Trotz vereinfachtem Zugang zu Kurzarbeit ist die Arbeitslosigkeit auch im April massiv angestiegen. Sie liegt Ende April bei 3,3 Prozent, was im Vergleich zum Vorjahr, indem die Arbeitslosigkeit bei 2,3 Prozent gelegen hat, einem Plus von einem ganzen Prozent entspricht. Berücksichtigt man die Tatsache, dass zehntausende arbeitswillige, aber von Sozialhilfe abhängige Ausgesteuerte in der Arbeitslosenstatistik nicht abgebildet werden, dürften die effektiven Zahlen um ein Vielfaches höher sein.

Bedenklich: Der Anstieg der Arbeitslosigkeit fällt in eine Zeit, in der die Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt unterbrochen wurde. Die Sockelarbeitslosigkeit – der Anteil der auch bei konjunkturellem Aufschwung nicht vermittelbaren Arbeitslosen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen – verharrt seit Einführung der Personenfreizügigkeit ohnehin auf erschreckend hohem Niveau. Man will sich gar nicht vorstellen, wie sich die Arbeitslosigkeit entwickeln würde, sollte die gewohnte Masseneinwanderung aus der EU wieder zugelassen werden.

Umso niederschmetternder ist die Ankündigung des Bundesrates, die Masseneinwanderung wieder verstärken zu wollen. Die Öffnung der Schleusen ist ein Affront gegenüber allen hart arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Schweiz, deren Löhne weiter unter Druck geraten. Es ist ein Affront gegenüber immer mehr Stellensuchenden in der Schweiz. Die Junge SVP pocht mehr denn je auf Solidarität und damit auf einen wahren Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt – keinen sog. «Inländervorrang light». Einwanderung soll nur noch dann möglich sein, wenn für eine Arbeitsstelle keine Schweizerinnen und Schweizer mit den geforderten Qualifikationen zu finden sind.

Angesichts des verantwortungslosen Verhaltens des Bundesrates gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sowie gegenüber Stellensuchenden in der Schweiz, kommt der Abstimmungstermin vom 27. September 2020 sehr gelegen. An diesem Tag erhält die Bevölkerung die Möglichkeit, der masslosen Einwanderung aus der EU mit der Begrenzungsinitiative einen Riegel zu schieben und damit die Grundlage für Vollbeschäftigung in der Schweiz zu legen

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