Die Junge SVP Schweiz ist föderalistisch und dezentral aufgebaut. Sie überträgt den Kantonalsektionen so viele Kompetenzen und Freiheiten wie möglich. Die Junge SVP Schweiz besteht aus mehreren Gremien: Oberste Entscheidungsinstanz für wegweisende Entscheidungen ist die Delegiertenversammlung (DV). Die JSVP zählt 250 Delegierte, welche auf die einzelnen Kantonalsektionen gemäss ihrer Grösse zugeteilt werden. Zuständig für die Leitung der Partei ist die Parteileitung (PL). Sie kümmert sich um den operativen Betrieb und um die strategische Ausrichtung der Partei. Der Parteivorstand (PV), besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter pro Kanton, einer Vertreterin oder einem Vertreter der JSVP-Zeitung “Die Idee” und allen JSVP-Bundesparlamentariern sowie der Parteileitung (PL) tagt jeweils vor den Delegiertenversammlungen und gibt seine Empfehlungen zuhanden der Delegiertenversammlung (DV) ab.
Die Delegiertenversammlung (DV) besteht aus rund 250 Delegierten aller Kantonalsektionen. Pro Jahr führt die Junge SVP Schweiz vier ordentliche Delegiertenversammlungen durch. Aus aktuellen Anlässen können auch Sonderparteitage einberufen werden. Die Delegiertenversammlung (DV) wählt das Präsidium und die Mitglieder der Parteileitung. Die Fassung der Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen obliegen ebenfalls ihrer Aufgaben. Sie nimmt Statutenänderungen vor und verabschiedet wichtige programmatische Schriften. Ausserdem entscheidet die Delegiertenversammlung (DV) über die Lancierung von Volksinitiativen und Referenden.
Der Parteivorstand (PV), bestehend aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter pro Kanton, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Parteizeitung “Die Idee,” allen JSVP-Parlamentarierinnen und JSVP-Parlamentariern sowie der Parteileitung (PL). Er tagt jeweils vor den Delegiertenversammlungen und gibt seine Empfehlungen Zuhanden der Delegiertenversammlung (DV) ab.
Die Parteileitung (PL) ist verantwortlich für die strategische Planung und Ausrichtung der Partei. Sie pflegt den Kontakt zu den Kantonalparteien. Der Parteileitung (PL) obliegt die Aufsicht über die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der eidgenössischen Wahlen. Sie tagt in der Regel monatlich.
Das Generalsekretariat (GS) ist die administrative Stelle der Partei. Dem Generalsekretariat (GS) obliegen folgende Aufgaben: