Unabhängig und neutral!
Wir bekennen uns zum Sonderfall Schweiz als führendes, erfolgreiches, bodenständiges und volksnahes Alternativmodell eines Europas fernab der Brüsseler EU-Diktatur. Wir stehen ein für die Freiheit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz. Die Schweiz ist ein souveränes und weltoffenes Land, welches Aktivitäten von Staaten und Geschehnissen in Staaten weder zu beurteilen, noch zu kommentieren und erst recht nicht darüber zu urteilen, oder gar Staaten zu verurteilen hat. Die Schweiz unterhält neutrale Beziehungen zu allen Staaten der Welt. Die Schweiz unterstützt keinerlei Handelsembargos oder andere Beschränkungen, welche den Handel betreffen und entzieht sich als neutraler Staat jeglichen Handelssperren. Ausnahmen stellen einzig bekennende Feinde der Schweiz dar. Wir fordern zudem die grundsätzliche Streichung der Entwicklungshilfe, welche nachweislich ihre Ziele verfehlt, da die lokalen Begebenheiten der Entwicklungsländer missachtet und Ihre Abhängigkeit dadurch nur weiter gefördert wird.
Freiheit und Handel in Europa
Auch in Zukunft soll die Schweiz die Handelsbeziehungen zu ihren Europäischen Nachbarstaaten pflegen, ohne ihre bewährten Erfolgspfeiler – direkte Demokratie, immerwährende bewaffnete Neutralität, Steuerwettbewerb, Föderalismus, Subsidiaritätsprinzip und ihre Unabhängigkeit – preiszugeben. Deshalb lehnen wir die institutionelle Anbindung an die EU – de facto ein schleichender EU-Beitritt – sowie den Beitritt zu Militärbündnissen wie der NATO, in aller Entschiedenheit ab.
Freihandel weltweit
Sofern die sicherheitspolitischen Bereiche nicht benachteiligt werden, unterstützen wir den Abschluss von Freihandelsabkommen mit Staaten auf der ganzen Welt.
Neutralität von Politik und Armee
Wir wehren uns gegen die Übernahme von Wirtschafts- und Finanzsanktionen, welche vorwiegend die USA und die EU aus machtpolitischen Gründen gegen missliebige Staaten verhängen. Die schweizerische Neutralität ist nicht verhandelbar! Wenn sie nicht der Ausbildungszusammenarbeit oder der Katastrophenhilfe dienen, lehnen wir Auslandseinsätze der Armee, darunter die KFOR-Einsätze im Kosovo, konsequent ab.
Unabhängigkeit statt Unterwerfung
Der vom Schweizer Volk mehrfach verworfene EU-Beitritt ist nicht kompatibel mit der direkten Demokratie, dem Bankkundengeheimnis, der tiefen Mehrwertsteuer, dem Föderalismus, der Neutralität und einer eigenständigen Währungspolitik. Daher ist – auch aus Respekt gegenüber dem Volkswillen – die Schweizer Unabhängigkeit konsequent und geschlossen durch die Politik zu verteidigen. Unterwerfungsverträge werden uns klar bekämpft.
Das Volk geht vor
Die schweizerische direkte Demokratie, bestehend aus dem Referendums- und Initiativrecht, ist weltweit einzigartig. In der Schweiz steht das Volk als höchster Souverän hierarchisch über dem Parlament und der Regierung. Von einer Volksmehrheit getroffene Entscheide sind ohne Wenn und Aber umzusetzen. Somit ist auch die am 9. Februar 2014 vom Souverän angenommene SVP-
Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“, welche die Zuwanderung durch Kontingente begrenzen will, vom Bundesrat konsequent durchzusetzen. Will die EU diese demokratisch legitimierte, neue Bestimmung der Bundesverfassung nicht akzeptieren, ist der Entscheid der Bevölkerung dennoch umzusetzen. Angesichts der Tatsache, dass die Vorteile der Bilateralen aus politischen Motiven völlig überzeichnet werden, kann die Schweizer Delegation in Verhandlungen mit der EU durchaus selbstbewusst auftreten.
Schweizer Recht zuerst
Sogenanntes Völkerrecht oder besser gesagt Internationales Recht, da kein Volk je mitbestimmen konnte und die vertraglich bedingte, automatische Übernahme von fremdem Recht gefährden die Volkssouveränität in wachsendem Masse. Internationale, demokratisch nicht legitimierte UNOGremien setzen die Schweiz immer mehr unter Druck und stellen demokratische Volksentscheide in Frage. Wir kämpfen dafür, dass Schweizer Recht ausländischem Recht wieder vor geht – so, wie es über Jahrzehnte auch in der Rechtspraxis gelebt wurde. Wir sagen Nein zu jeglichen aussenpolitischen Verträgen, die der Schweiz mehr schaden als nützen. Bestehende Staatsverträge sind einer kritischen Überprüfung bezüglich ihres Nutzens für die Schweiz zu unterziehen. Falls es in diesem Bereich Widersprüche geben sollte, ist der betreffende Staatsvertrag anzupassen oder zu kündigen. Leider wurde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in den letzten Jahren zunehmend von Richtern dazu missbraucht, Kriminelle zu schützen. Sollte es wiederholt zu Konflikten mit der Schweizer Bundesverfassung kommen, ist ein Austritt aus der EMRK zu prüfen.
Ersatzlose Streichung der Entwicklungshilfe
Die mehreren Milliarden an Entwicklungshilfe sind grundsätzlich zu streichen. Die Geschichte hat gezeigt, dass der Nutzen äusserst fragwürdig ist, sofern dies überhaupt als Nutzen bezeichnet werden kann. Sie verhindert die Entstehung einer gesunden Wirtschaft durch Abhängigkeit, Ineffizienz und Fehlanreize. Durch Entwicklungshilfegelder wurden vereinzelt gar Menschen mit antisemitischem Gedankengut unterstützt. Zudem führt die Unterstützung vielerorts auch zu einer indirekten Unterstützung von korrupten Regimes und Diktaturen. Nicht zu vergessen ist, dass dieses Geld von den Schweizer Bevölkerung wieder für die Schweizer Bevölkerung in der Schweiz eingesetzt oder für den Schuldenabbau verwendet werden sollte. Solange Entwicklungshilfe ausgerichtet wird, ist sie periodisch zu prüfen. Erzielt die Hilfe nicht den gewünschten Erfolg oder sind die Investitionen nicht nachhaltig, ist die Entwicklungshilfe unverzüglich zu streichen. Zudem muss die vorhandene Entwicklungszusammenarbeit auf Gegenseitigkeit beruhen, wonach nur jene Länder profitieren sollen, die bereit sind in wichtigen Dossiers mit der Schweiz zusammenzuarbeiten.
Dafür kämpfen wir:
- Nein zum schleichenden EU-Beitritt
- Nein zu einer weitergehenden Einbindung in internationale Institutionen
- Konsequent neutrale Aussenpolitik, kein Beitritt zu Militärbündnissen wie der NATO
- Konsequente, wortgetreue Umsetzung von Volksaufträgen
- Selbstbewusstes Auftreten in Verhandlungen mit dem Ausland
- Schweizer Recht vor fremdem Recht
- Ersatzlose Streichung der Entwicklungshilfe