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    0 16 Okt., 2025

    Junge SVP siegt vor Basler Verwaltungsgericht – «Stopp-Antisemitismus-Kampagne» ist rechtens

    MEDIENMITTEILUNG Wegweisendes Urteil als Gegenpol zur heutigen Cancel Culture: Junge SVP siegt vor Basler Verwaltungsgericht – «Stopp-Antisemitismus-Kampagne» ist rechtens Die beiden Plakat

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    0 15 Okt., 2025

    Junge SVP verlangt die Kostenüberwälzung an die Jungsozialisten Schweiz (Juso)

    MEDIENMITTEILUNG Nach linksextremem Strassen-Terrorismus in Bern: Junge SVP verlangt die Kostenüberwälzung an die Jungsozialisten Schweiz (Juso) Die Jungsozialisten haben zur illegalen, unbew

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    0 28 Sep., 2025

    Medienmitteilung JUNGE SVP HAS GREAT JEANS – Junge SVP wehrt sich gegen Cancel-Culture!

    MEDIENMITTEILUNG Der demokratische politische Diskurs - und damit die Meinungsfreiheit - ist zusehends in akuter Bedrängnis. Nicht nur weltweit, auch in der Schweiz. Deshalb lanciert die Junge SV

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    Dafür stehen wir ein

    Veranstaltungen

    28 Nov. 2022 00:00 am

    Wintersession 2022

    Bundeshaus

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    06 Jan. 2023 00:00 am

    Bad Horn Tagung

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    27 Feb. 2023 00:00 am

    Frühjahrssession 2023

    Bundeshaus

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    Aktuelle Kampagnen

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    1968

    gegründet
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    25

    Kantonal-Sektionen
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    Nr. 1

    unter den Jungparteien

    Social Media Wall

    Nach linksextremem Strassenterrorismus in Bern:

    Junge SVP verlangt die Kostenüberwälzung an die Jungsozialisten Schweiz (Juso)

    Die Jungsozialisten haben zur illegalen, unbewilligten Palästina-Demonstration in Bern aufgerufen. Resultat: Linksextreme und Islamisten führten ...zahllose Attacken auf das Leben von Polizisten durch, verwüsteten grosse Teil der Berner Innenstadt, skandierten antisemitische Parolen und begingen nichts geringeres als einen Angriff auf die Demokratie und den Rechtsstaat. Nach gängiger Begriffsdefinition handelt es sich hiermit um einen linksextremen terroristischen Akt. Die Junge SVP fordert den Berner Gemeinderat auf, den Jungsozialisten Schweiz, die zur Teilnahme an der illegalen Demonstration aufgerufen haben, die Kosten des Polizeieinsatzes nach Art. 54 PolG in Rechnung zu stellen.

    Am vergangenen Samstag, 11. Oktober 2025, ereignete sich in Bern eine der schlimmsten und heftigsten Ausschreitungen der letzten Jahre, bei welcher ein Sachschaden in Millionenhöhe entstanden ist, 18 Polizisten verletzt und mindestens 57 Gebäude beschädigt wurden. Die Polizei wurde mittels Steinen, Eisenstangen, Möbeln, Feuerlöschern, Lasern und Petarden angegriffen. Obwohl die Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch durch die Polizei in mehreren Situationen erfüllt zu sein scheinen, entschieden sich die Polizisten ehrenwerterweise dafür, stets das absolut mildeste Mittel anzuwenden und sich mittels Wasserwerfer, Tränengas und Gummischrot zur Wehr zu setzen. Diese Zurückhaltung der Berner Kantonspolizei verdient Hochachtung.

    Die Stadt Bern hat bereits am 1. Oktober 2025 einen Aufruf zur Einreichung eines Bewilligungsgesuchs veröffentlicht, da ihr bereits dann bekannt war, dass öffentlich zu einer «Pro-Palästina-Kundgebung» aufgerufen wird. Der Stadt Bern sei es ein Anliegen gewesen, dass eine solche Kundgebung «bewilligt und geordnet» durchgeführt werden kann. Einen Tag vor der Demonstration gab die Stadt Bern schliesslich bekannt, dass kein Gesuch eingegangen sei. Die Bestrebungen der Behörden, mit den Organisatioren in Kontakt zu treten, scheiterten. Weiter wies die Stadt Bern darauf hin, dass die Demonstration somit unbewilligt sei und dass von einer Teilnahme abgeraten werde.

    Zur Teilnahme an der illegalen, unbewilligten Demonstration haben jedoch u.a. die Jungsozialisten (Juso), Jungpartei der Bundesratspartei SP, aufgerufen («ALLE AUF DIE STRASSE!»). Die stadtberner Jungsozialisten luden gar zum vorgängigen «Antirep-Input», wo Tipps im Umgang mit angeblichen Repressionen durch die Polizei gegeben werden. Die Jungsozialisten riefen im Wissen der Illegalität der bevorstehenden Demonstration und unter aktiver Inkaufnahme von Konflikten mit der Polizei dazu auf, in grossen Menschenmassen in Bern zu erscheinen und unbewilligt zu demonstrieren.

    Darum ist für die Junge SVP klar: «Die Jungsozialisten tragen eine direkte Mitverantwortung für diesen linksextremen Terrorakt. Wir fordern die Stadt Bern auf, die Kosten des Polizeieinsatzes nach Art. 54 des kantonalen Polizeigesetzes an die Juso Schweiz und weitere Organisationen und Personen abzuwälzen, welche zur Teilnahme an der illegalen Demo aufgerufen haben.», sagt Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz.

    Die Junge SVP Schweiz hat in diesem Zusammenhang auch einen parlamentarischen Vorstoss auf kommunaler Ebene koordiniert. So wird JSVP-Mitglied Janosch Weyermann (Stadtrat) diese Woche einen dringlichen Vorstoss im Berner Stadtparlament einreichen, welcher den Gemeinderat damit beauftragen will, den Jungsozialisten und weiteren Organisationen wie dem Klimastreik Rechnung für die Kostentragung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten nach Art. 54 bis 57 PolG zu stellen.

    Das kantonale Polizeigesetz erlaubt es Gemeinden, bei Veranstaltungen, bei denen Gewalt an Personen oder Sachen verübt worden ist, Veranstaltern die Kosten des Polizeieinsatzes ab Beginn der Gewaltausübung in Rechnung zu stellen. «Obwohl aufgrund der nicht erfolgten Gesuchseinreichung formell gesehen keine Veranstalter bekannt sind, müssen die Jungsozialisten in materieller Hinsicht als Veranstalter erachtet werden. Materiell gibt es zur Bestimmung der Veranstalter keinen unmittelbareren Weg, als zu prüfen, wer zur Demo-Teilnahme aufgerufen hat.», präzisiert Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP, weshalb die Jungsozialisten und weitere Organisationen nach Polizeigesetz haftbar gemacht werden können.

    Der Jungen SVP ist wichtig, dass linksextreme terroristische Akte endlich konsequent verfolgt und bestraft werden – auch in der rot-grün regierten Stadt Bern. Der Terrorismus-Begriff ist im Übrigen absolut angebracht, wenn man sich die Defintion des EDA vergegenwärtigt: «Auch wenn es keine international anerkannte Definition von Terrorismus gibt, so scheint sich eine allgemeine Auffassung darüber zu entwickeln, was unter einem terroristischen Akt zu verstehen ist: der vorsätzliche Angriff auf Zivilisten oder ziviles Eigentum mit dem Ziel, die Bevölkerung einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu einem Tun oder Unterlassen zu nötigen.».

    Für Rückfragen:
    Nils Fiechter, Präsident Junge SVP Schweiz,
    +41 79 929 26 14, fiechter@jsvp.ch

    Zur Teilnahme an der illegalen, unbewilligten Demonstration in Bern haben u.a. die Jungsozialisten (Juso), Jungpartei der Bundesratspartei SP, aufgerufen («ALLE AUF DIE STRASSE!»). Die stadtberner Jungsozialisten luden gar zum vorgängigen «Antirep-Input», wo Tipps im Umgang mit angeblichen ...Repressionen durch die Polizei gegeben werden. Die Jungsozialisten riefen im Wissen der Illegalität der bevorstehenden Demonstration und unter aktiver Inkaufnahme von Konflikten mit der Polizei dazu auf, in grossen Menschenmassen in Bern zu erscheinen und unbewilligt zu demonstrieren.

    Darum ist für die Junge SVP klar: «Die Jungsozialisten tragen eine direkte Mitverantwortung für diesen linksextremen Terrorakt. Wir fordern die Stadt Bern auf, die Kosten des Polizeieinsatzes nach Art. 54 des kantonalen Polizeigesetzes an die Juso Schweiz und weitere Organisationen und Personen abzuwälzen, welche zur Teilnahme an der illegalen Demo aufgerufen haben.», sagt Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz.

    Die Junge SVP Schweiz hat in diesem Zusammenhang auch einen parlamentarischen Vorstoss auf kommunaler Ebene koordiniert. So wird JSVP-Mitglied Janosch Weyermann (Stadtrat) diese Woche einen dringlichen Vorstoss im Berner Stadtparlament einreichen, welcher den Gemeinderat damit beauftragen will, den Jungsozialisten und weiteren Organisationen wie dem Klimastreik Rechnung für die Kostentragung bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeiten nach Art. 54 bis 57 PolG zu stellen.

    Das kantonale Polizeigesetz erlaubt es Gemeinden, bei Veranstaltungen, bei denen Gewalt an Personen oder Sachen verübt worden ist, Veranstaltern die Kosten des Polizeieinsatzes ab Beginn der Gewaltausübung in Rechnung zu stellen. «Obwohl aufgrund der nicht erfolgten Gesuchseinreichung formell gesehen keine Veranstalter bekannt sind, müssen die Jungsozialisten in materieller Hinsicht als Veranstalter erachtet werden. Materiell gibt es zur Bestimmung der Veranstalter keinen unmittelbareren Weg, als zu prüfen, wer zur Demo-Teilnahme aufgerufen hat.», präzisiert Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP, weshalb die Jungsozialisten und weitere Organisationen nach Polizeigesetz haftbar gemacht werden können.