
MEDIENMITTEILUNG
Wegweisendes Urteil als Gegenpol zur heutigen Cancel Culture: Junge SVP siegt vor Basler Verwaltungsgericht – «Stopp-Antisemitismus-Kampagne» ist rechtens
Die beiden Plakate «Islamistischen und woken Antisemitismus stoppen» wie auch «Angriff auf unsere Freiheit stoppen» der Jungen SVP Schweiz sind nicht diskriminierend. Die Junge SVP wehrte sich erfolgreich gegen die politischen Fehlentscheide zweier Vorinstanzen – und erhielt letztlich recht vor Verwaltungsgericht. Das Urteil ist ein Wegweisendes, so wird einerseits festgehelten, dass Islamismus kein Religion ist, andererseits wird erkennbar, dass das Verwaltungsgericht den Durchschnittsleser für nicht so inkompetent erachtet, wie die Vorinstanzen. Nun kann die Junge SVP endlich eine Plakatkampagne im universitären Umfeld der Stadt Basel starten.
1. Ausgangslage
Im Frühjahr 2024 hat die Junge SVP Schweiz die Kampagne «Islamistischen und woken Antisemitismus stoppen!» lanciert. Die Junge SVP prangerte hiermit an, dass das am 7. Oktober 2023 durch die Terror-Organisation Hamas verübte schreckliche Massaker an über 1’200 Menschen zu einer regelrechten Antisemitismus-Welle in der Schweiz führte. Verantwortlich hierfür sind woke Linke und Islamisten, welche vereint im Hass gegen unsere freiheitliche Kultur, Hand in Hand auf Schweizer Strassen für die Auslöschung Israels demonstrieren. Dies geschah auch jüngst bei den gewalttätigen Ausschreitungen in der Berner Innenstadt. So skandierten verhüllte Linksextreme und Islamisten lauthals antisemitische Parolen wie «From the river to the sea – Palestine will be free», während sie Gebäude demolierten, Polizisten angriffen und verletzten wie auch zahlreiche weitere Straftaten begingen. Deshalb erarbeitete die Junge SVP Schweiz im Frühjahr 2024 eine Plakatkampagne, die ihre Wirkung im Besonderen rund um Schweizer Universitäten entfalten sollte. Auf dem Plakat sind – selbstverständlich plakativ und zugespitzt dargestellt – ein radikaler Islamist sowie eine woke linke Person zu sehen:

Ebenso wurde eine zweite Version desselben Sujets erstellt, welche den Slogan: «Angriff auf unsere Freiheit stoppen!» im Titel trägt.
Der Islamist wurde in einer ersten Version übrigens mit dunklerem Hautton und die woke Person offensichtlich weiblich dargestellt. Da die Allmendverwaltung des Kantons Basel-Stadt in ihrer ersten Stellungnahme jedoch der Auffassung war, dass die dunkle Hautfarbe des Islamisten diskriminierend und die Darstellung einer Vandalismus betreibenden Frau sexistisch sei, lenkte die Junge SVP ein und gestaltete das Plakat mit den erwähnten Anpassungen neu. Nun wurde der Islamist mit hellerem Hautton und die woke Person geschlechtsneutral dargestellt.
Die Allmendverwaltung des Kantons Basel-Stadt verweigerte der Jungen SVP den Aushang der extra angepassten Plakatversion jedoch ebenfalls und hielt diesen Entscheid per Verfügung fest – mit fadenscheinigen und rechtsstaatlich inakzeptablen Argumenten.
Die beiden Personen würden diskriminierend dargestellt, weil es sich um einen «maskierten Mann, tendenziell südländisch mit schwarzen Haaren und dunklen Augen» handle. Die andere Person sei eher «androgyn und trägt einen Schal in Regenbogenfarben», sie trage also das Symbol der LGBTQ Community oder unterstütze diese. «Damit werden diese Personen diskriminierend dargestellt», argumentierte der Kanton Basel-Stadt weiter. Zudem würden die Mittel Messer und Spraydose «im Gefahrenpotential gleichgestellt». Desweitern bediene sich die Darstellung des Messerstechers/Terroristen in Bezug auf die Bekleidung «gewisser Stereotypen», nämlich eines Stirnbands und einer Maske. «Quasi in analoger Weise» werde bei der anderen Person der Regenbogenschal eingesetzt, «so dass auch in diesem Fall die Assoziation einer organisierten und kriminellen Bande» hervorgerufen werde. Dies werde als diskriminierend eingestuft und deshalb würde das Sujet abgewiesen.
2. Vergangenes Rekursverfahren
Die Junge SVP Schweiz akzeptierte diese demokratiefeindliche Haltung des Kantons Basel-Stadt nicht. Der Kanton Basel-Stadt hat mit diesem Entscheid die Grundrechte der Jungen SVP, konkret das Grundrecht auf Meinungsäusserungsfreiheit und Informationsfreiheit gem. Art. 16 Bundesverfassung, verletzt. Aus diesem Grund führte die Junge SVP Rekurs gegen die Verfügung der Allmendverwaltung vor dem Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) des Kantons Basel-Stadt. Diesen Rekurs hiess das BVD mit Entscheid vom 20. November 2024 teilweise gut und entschied, dass jedoch lediglich das Plakat mit dem Slogan «Angriff auf unsere Freiheit stoppen!» zulässig sei.
In der Folge führte die Junge SVP trotz Teilsieg auch gegen den Entscheid des BVD Rekurs an den Regierungsrat, resp. das Verwaltungsgericht und verlangte, dass auch dasjenige Plakat mit dem Slogan «Islamistischen und woken Antisemitismus stoppen» zu bewilligen sei.
3. Urteil des Verwaltungsgerichts
Mit Urteil vom 23. September 2025 entschied das Verwaltungsgericht als höchste kantonale Instanz schliesslich, dass der Rekurs der Jungen SVP Schweiz materiell vollumfänglich gutgeheissen wird. Das Tiefbauamt wurde vom Gericht somit angewiesen, auch das Plakat mit dem Slogan «Islamistischen und woken Antisemitismus stoppen!» zu bewilligen. «Hierbei handelt es sich um einen grossen Sieg für die Junge SVP, der im Namen der Meinungsäusserungsfreiheit errungen wurde.», sagt Nils Fiechter, Präsident Junge SVP Schweiz. Weiter sagt Nils Fiechter: «Die Argumentation des Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons Basel-Stadt war offensichtlich politisch motiviert. Nur weil das Plakat möglicherweise den politischen Präferenzen der für die Entscheidbehörde tätigen Personen widerspricht, ist es noch lange nicht diskriminierend, im Gegenteil: Das Sujet greift ein aktuelles Problem auf, indem es auf den Antisemitismus aus islamistischen, linksextremen und woken Kreisen aufmerksam macht. Das Sujet leistet damit auch einen Beitrag zum Schutz der Juden und Jüdinnen als anerkannte Minderheit.».
Richtig ist deshalb nach Auffassung der Jungen SVP, dass nicht jeder, ja nicht einmal die Mehrheit der «woke» denkenden Menschen oder Muslime Antisemiten sind. Das wird durch das Sujet aber auch nicht gesagt und ebenso wenig insinuiert. Fakt ist jedoch, dass Antisemitismus aus diesen Kreisen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem darstellt, wie sich im Gefolge des Massakers vom 7. Oktober 2023 in den vergangenen zwei Jahren immer deutlicher zeigte.
Mit der Argumentation der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt würde es aber schlicht unmöglich, das Problem des Antisemitismus aus woken oder islamistischen Kreisen überhaupt benennen zu können. Die angefochtene Verfügung stellt also eine unzulässige und politisch motivierte Zensur dar.
Dass dies das Verwaltungsgericht gleichsieht, freut die Junge SVP Schweiz. Die Versuchung ist von allen Seiten da, missliebige Meinungen zu unterdrücken. Das vorliegende Urteil ist ein Gegenpol, insbesondere zur heutigen Cancel Culture.
Die Junge SVP macht im Besonderen auf folgende, gewichtige Aussagen im Urteil des Verwaltungsgerichts aufmerksam:
- «Zutreffend erscheint auch die Ansicht des BVD, der Slogan «Islamistischen und woken Antisemitismus stoppen!“ lasse darauf schliessen, dass es sich bei der maskierten Person mit dem Messer um einen Islamisten oder Terroristen handle. Nicht überzeugend ist jedoch die weitere Interpretation des Plakats durch das BVD.» (Ziff. 2.3.1)
- «Zunächst gilt es, zwischen Muslimen einerseits und Islamisten andererseits zu unterscheiden. Der Slogan heisst nicht «Muslimischen […] Antisemitismus stoppen!», sondern «Islamistischen […] Antisemitismus stoppen!».» (Ziff. 2.3.3)
- «Folglich besteht entgegen der Ansicht der Vorinstanzen kein Grund zur Annahme, der Durchschnittsbetrachter würde in der Person auf der linken Seite des Plakats einen Stellvertreter für die Muslime generell sehen. Damit bezieht sich eine allfällige negative Aussage des Plakats nicht auf die Muslime als religiöse Gruppe.» (Ziff. 2.3.3)
- «Eine allfällige Hierarchisierung von Islamisten oder ein allfälliger Aufruf zu Hass oder Diskriminierung gegenüber Islamisten könnte nicht als rassistisch qualifiziert werden, weil trotz Fehlens einer einheitlichen Definition insoweit Einigkeit zu herrschen scheint, dass es sich beim Islamismus um eine politische Ideologie handelt, und Islamisten daher nicht als religioöse, nationale oder ethnische Gruppe qualifiziert werden können. Dies wird von der Rekurrentin sinngemäss zu Recht geltend gemacht.» (Ziff. 2.3.3)
- «Aus den vorstehenden Gründen ist der Inhalt des strittigen Plakats entgegen der Ansicht der Abteilung Gleichstellung und Diversität (G&D) und der Vorinstanzen nicht als rassistisch […] zu qualifizieren. Folglich ist das strittige Plakat genauso zu bewilligen wie das andere Plakat, bei dem bereits das BVD einen Unzulässigkeitstatbestand verneint hat.» (Ziff. 2.3.5)
Die Junge SVP wird ihre Stopp-Antisemitismus-Kampagne angesichts des Sieges vor Verwaltungsgericht sowie den aktuell erneut aufflammenden, antisemitischen Vorfällen in der Schweiz neu aufziehen und die Plakatkampagne auf das universitäre Umfeld der Stadt Basel konzentrieren.
«Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch auf, dass es sich lohnt, für die Meinungsäusserungsfreiheit zu kämpfen – auch auf dem juristischen Weg. Es kann nicht sein, dass diese immer mehr eingeschränkt wird. Zwar haben wir im vorliegenden Fall nun doch recht erhalten. Die Entwicklung, dass man vor Publikation einer prägnanten Meinungsäusserung offenbar genötigt ist, Rechtsgutachten bei mehreren Juristen einzuholen, ist jedoch falsch und gefährlich.», meint Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP.
Die Junge SVP Schweiz dankt Rechtsanwalt Patrick Freudiger aus Langenthal herzlich für dessen hilfreiche Unterstützung.