MEDIENMITTEILUNG

Mit der Zustimmung zur SVP-Ausschaffungsinitiative brachten die Schweizerinnen und Schweizer am 28. November 2010 – vor rund 15 Jahren – zum Ausdruck, dass sie kriminelle Ausländer konsequent des Landes verweisen wollen. Obwohl diese Forderung nichts weiter als dem gesunden Menschenverstand entspricht und glasklar verständlich ist, lässt eine saubere Umsetzung des Volkswillens noch immer auf sich warten. Die Arbeitsverweigerung seitens der Classe politique in Bundesbern und in den Kantonen ist ein Trauerspiel sondergleichen! Mit einer koordinierten Vorstoss-Aktion nimmt die Junge SVP Schweiz nun jene Kantone ins Visier, welche die Ausschaffungsinitiative noch immer nicht auftragsgemäss umsetzen. Wir werden nicht länger hinnehmen, dass die verantwortlichen Kantonsregierungen auf den Volkswillen pfeifen und das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben. Solche Arbeitsverweigerung darf nicht länger toleriert werden.

Es war jahrelanger Druck seitens der SVP nötig (insbesondere alt Nationalrat Toni Brunner liess mit seiner «Strichliliste» nicht locker), bis der Bund endlich mit ersten Zahlen zu Ausschaffungen rausrückte. Obwohl die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative bereits seit 2016 in Kraft ist, wurden erst 2024 erste Zahlen veröffentlicht. Alarmierend sind dabei nicht nur die tiefen Zahlen bei den Ausschaffungsentscheiden. Beschämend sind die beträchtlichen Unterschiede der Vollzugsquoten in den Kantonen. Nur gerade in sechs Kantonen wurden mehr als 90 % der verordneten Landesverweise im Jahr 2024 auch tatsächlich vollzogen: Nämlich in Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Zug (alle 100 %) sowie in Basel-Stadt (96,60 %) und Solothurn (96,30 %).

In mehreren Kantonen scheint man sich hingegen um den verfassungsmässigen Auftrag und den Respekt gegenüber dem Souverän zu foutieren. Am schlimmsten schneiden die Kantone Wallis, Basel-Land, Waadt, Genf, Jura und Neuenburg ab – überall dort wurden weniger als 60 % der verordneten Landesverweise krimineller Ausländer vollzogen. Die sogenannte «Härtefallklausel», die gegen den Willen der SVP in die Gesetzgebung eingefügt wurde, scheint gewissen Gerichten im Weiteren wie befürchtet dazu zu dienen, die Umsetzung des Rechts aus politischen Gründen zu verweigern. Dort stehen nicht mehr die Opfer und die Sicherheit der Bevölkerung im Zentrum, sondern offenbar ausländische Straftäter, die als Gäste in unser Land gekommen sind und dieses Gastrecht missbraucht haben. Die «Härtefallklausel» dient also – wie die SVP schon immer gewarnt hat, als reine «Täterschutzklausel».

In denjenigen Kantonen, in welchen die Vollzugsquote nicht akzeptabel ist, sprich unter 80 % liegt, also Luzern (77.60 %), Bern (76.80 %), Thurgau (73 %), Graubünden (71.40 %), St. Gallen (69.30 %), Nidwalden (66.70 %), Zürich (65.20 %), Schaffhausen (62.50 %), Freiburg (62%), Aargau (61.20 %), Wallis (55.20 %), Basel-Land (53.80 %), Waadt (45.30 %), Genf (44.80 %), Jura (30.80 %) und Neuenburg (28.80 %) werden Vertreter von SVP und Junger SVP – koordiniert von der Jungen SVP Schweiz – in den kommenden Wochen gezielte parlamentarische Vorstösse einreichen. Diese Vorstösse sollen einerseits Klarheit über die Gründe der verschlampten Umsetzung der Ausschaffungsinitiative schaffen und andererseits eine Kurskorrektur bewirken.

«Kriminelle Ausländer müssen endlich gemäss Volkswillen konsequent ausgeschafft werden, ob es den Politikern passt oder nicht!», sagt Nils Fiechter, Präsident Junge SVP Schweiz und Grossrat im Kanton Bern.

Folgende Interpellationen werden eingereicht:

  • Wie rechtfertigt der Regierungsrat, dass der Kanton XY bloss XY % der verordneten Ausschaffungsentscheide krimineller Ausländer im Jahr 2024 vollzogen hat – wo es doch mehrere Kantone gibt, die 100 % aller entschiedenen Landesverweise problemlos durchsetzen konnten?
  • Listen Sie jene verordneten Ausschaffungsentscheide, die nicht vollzogen wurden, in anonymisierter Form auf und begründen Sie diese Nichtvollzugsentscheide.
  • Was entgegnet der Regierungsrat den Stimmen, die der Ansicht sind, die tiefe Vollzugsquote des Kantons XY bei Ausschaffungen untergrabe das Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung und die Politik im Allgemeinen?

Auf Basis der Interpellationsantworten werden in einem weiteren Schritt Motionen eingereicht, welche den konsequenten Vollzug der verordneten Ausschaffungsentscheide verlangen.

Junge SVP Schweiz