Im Januar 2019 hat die Junge SVP Schweiz gemeinsam mit der EDU und weiteren Organisationen als überparteiliches Komitee das Referendum gegen das Zensurgesetz (Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den Begriff der «sexuellen Orientierung» (Art. 261bis StGB)) ergriffen. Die Junge SVP Schweiz war von Anfang an gegen die Einführung des Maulkorbgesetzes und fordert nach wie vor dessen Aufhebung. Konsequenterweise bekämpfen wir auch jegliche Ausdehnung dieses Gesetzes.

Viel zu lange schon wird die Rassismus-Strafnorm als «Zensurgesetz» missbraucht, um unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Mit der Erweiterung um den schwammigen Begriff der sexuellen Orientierung verschärft sich diese Problematik weiter. In der Bundesversammlung war die SVP die einzige Partei, welche sich gegen dieses Inquisitionsgesetz stellte.

Eines ist klarzustellen, wir akzeptieren es nicht, wenn Menschen beleidigt oder verleumdet werden. Um dagegen vorzugehen reichen jedoch die bestehenden Bestimmungen vollends aus. Wir sind konsequent gegen Sondergesetze für einzelne Gruppen. Die zunehmende Kriminalisierung der freien Rede ist eine ernsthafte Gefahr für die Meinungsäusserungsfreiheit und damit für unsere Gesellschaft. Gewisse Kreise versuchen die Grenzen zwischen Anstand, Meinung und Kriminalität immer weiter zu verschieben. Wenn wir diese Entwicklung nicht jetzt stoppen, öffnen wir die Büchse der Pandora und legen damit den Grundstein zur Meinungsdiktatur.

Jede und jeder könnte schliesslich Rechtsansprüche auf Diskriminierungsschutz anmelden – so, wer eine bestimmte Sprache spricht, einer bestimmten Altersgruppe angehört oder eine bestimmte Haarfarbe hat. Ich persönlich wurde in der Schule teilweise als «Bauernsohn» beschimpft, was für mich eine klare Diskriminierung aufgrund eines nicht frei gewählten Merkmales darstellt. Warum gibt es dafür kein Sondergesetz? Fangen wir an, bestimmte Gruppen gegeneinander auszuspielen und einzelnen einen vermeintlichen Pseudoschutz zuzugestehen, ist damit niemandem geholfen!

Zusätzliche Gesetze, die vor Diskriminierung schützen, sind schlicht unnötig. Denn wer Menschen in öffentlichen Auseinandersetzungen aufgrund bestimmter Merkmale beleidigt oder herabwürdigt, begibt sich schon heute ins Abseits und erntet gesellschaftliche Ächtung. Um sich gegen Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung zu wehren, bietet das Strafgesetz zudem schon heute solide rechtliche Grundlagen (Art. 173 ff StGB). Es kann aber nicht sein, dass künftig der Staat verpflichtet wird gegen jemanden vorzugehen selbst wenn niemand tatsächlich geschädigt ist.

Wir freuen uns, dass diese wichtige Frage nun in einem Abstimmungskampf öffentlich diskutiert werden muss. Wir konnten das Referendum am Montag mit70 349 Unterschriften einreichen. Im Namen der Jungen SVP Schweiz danke ich allen die sich für dieses Referendum und damit für eine freiheitliche Gesellschaft eingesetzt haben.