Die Junge SVP Schweiz kämpft an vorderster Front gegen den Unterwerfungsvertrag mit der Europäischen Union. In einer national koordinierten Vorstosskampagne in diversen Kantonen fordern Kantonsparlamentarier der Jungen SVP nun, dass sich die Kantone beim Bundesrat und beim eidg. Parlament aktiv für das Erfordernis des doppelten Mehrs (Volks- und Ständemehr, obligatorisches Referendum) einsetzen sollen. Im Weiteren sollen die Kantone im Falle einer Unterstellung des EU-Rahmenabkommens lediglich unter das fakultative Referendum, folgende Massnahmen ergreifen:
 

  1. Alle rechtlich möglichen Massnahmen (z.B. Rechtsgutachten, Beschwerden, usw.) einleiten, um das Erfordernis des Ständemehrs zu erzwingen.
  2. Das Referendum nach Art. 141 BV zu ergreifen und darauf hinzuwirken, dass sich gesamthaft acht Kantone der Referendumsergreifung anschliessen.
  3. Im Falle des Zustandekommens des fakultativen Referendums die eidg. Abstimmung im betreffenden Kanton nicht durchzuführen.

In keinem anderen Land dieser Welt ist die Bevölkerung so frei und kann so viel selber bestimmen wie in der Schweiz. Das geplante EU-Rahmenabkommen 2.0 ist in Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag: Gemäss «Common Understanding» würden EU-Richter über dem Schweizer Stimmvolk stehen und für die Schweiz entscheiden. Das wäre das Ende der Freiheit und demokratischen Rechte der Bürger. Deshalb ist der EU-Vertrag zwingend dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Volk und Stände müssen zwingend das letzte Wort haben. Im ersten Artikel der Bundesverfassung steht klipp und klar: «Die Schweizerische Eidgenossenschaft sind das Schweizervolk und die Kantone. Es ist also völlig klar, dass ein so weitreichender Vertrag wie das EU-Rahmenabkommen 2.0 die doppelte Zustimmung erfordert. Nils Fiechter, Präsident Junge SVP Schweiz, meint hierzu: «Es liegt im Interesse der Kantone, dass auch sie über die Anbindung der Schweiz an die Europäische Union mitbestimmen können.»
 

Auch Professor Andreas Glaser, welcher sich weder für, noch gegen das Rahmenabkommen ausspricht, sagt in Bezug auf das Erfordernis des obligatorischen Referendums: «[…] auf dieser Grundlage müsste das Parlament meines Erachtens das neue Abkommen dem obligatorischen Referendum unterstellen, da es qualitativ an den EWR-Beitritt heranreicht.».
Das geplante EU-Rahmenabkommen 2.0 umfasst unsere Staatsordnung, Rechtsprechung, eine Verknüpfung aller bestehenden und künftigen Abkommen (wie zum Beispiel in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit), sowie einen regelmässigen «finanziellen Beitrag» der Schweiz an die EU (Tributzahlung). Es handelt sich also um einen Vertrag mit massiven Auswirkungen auf die Schweiz. Trotzdem will die Classe Politique eine obligatorische Volksabstimmung umgehen und damit das Ständemehr aushebeln.

Nun braucht es die Kantone welche für die direkte Demokratie einstehen und auch die demokratisch und verfassungsmässig gewollte Mitsprache der Kantone sicherstellen. Die schleichende Anbindung der Schweiz an die EU muss unter allen Umständen verhindert werden. Wenn diese auf demokratiepolitisch unhaltbaren Wegen erfolgen soll, müssen die Kantone einschreiten und im Sinne eines Winkelried-Moments vorangehen, Unannehmlichkeiten auf sich nehmen und den verfassungswidrigen Nichteinbezug der Stände nicht zur Abstimmung bringen.

In den kommenden Tagen und Wochen werden diverse Vertreter der Jungen SVP in verschiedenen Kantonsparlamenten entsprechende Vorstösse einreichen. So werden in allen drei Sprachregionen Motionen eingereicht, sowohl in der Romandie, der Deutschschweiz wie auch im Tessin. Im Kanton Bern gehen die JSVP-Grossräte Nils Fiechter, Sandra Schneider und Maxime Ochsenbein voran Konkret fordern sie per dringliche Motion:

Der Regierungsrat wird in Bezug auf ein mögliches institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beauftragt:

  1. Sich beim Bundesrat sowie beim eidgenössischen Parlament aktiv dafür einzusetzen, dass bei einer allfälligen eidg. Abstimmung nebst dem Erfordernis des Volksmehrs auch dasjenige des Ständemehrs gilt (obligatorisches Staatsvertragsreferendum).
  2. Im Falle einer Nichtunterstellung des entsprechenden Bundesbeschlusses unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum, alle rechtlich möglichen Massnahmen (z.B. Rechtsgutachten, Beschwerden, usw.) einzuleiten, um das Erfordernis des Ständemehrs zu erzwingen.
  3. Im Falle einer Nichtunterstellung des entsprechenden Bundesbeschlusses unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum, im Namen des Kantons Bern das Referendum nach Art. 141 BV zu ergreifen und darauf hinzuwirken, dass sich mind. sieben weitere Kantone der Referendumsergreifung anschliessen.
  4. Im Falle einer Nichtunterstellung des entsprechenden Bundesbeschlusses unter das obligatorische Staatsvertragsreferendum und im Falle eines Zustandekommens des fakultativen Referendums die eidg. Abstimmung im Kanton Bern nicht durchzuführen.