2021 haben Volk und Stände die Verhüllungsverbotsinitiative des Egerkinger Komitees angenommen. Auch die Junge SVP setzte sich mit aller Kraft für dieses wichtige Anliegen ein. Mit einer Guerilla-Aktion hat die Junge SVP heute Samstag, 4. Januar 2025, auf das per 1. Januar 2025 neu in Kraft getretene Bundesgesetz über das Verbot der Gesichtsverhüllung (BVVG) aufmerksam gemacht. Hierzu haben sich Mitglieder der Jungen SVP symbolisch Hooligan-Masken und einen Niqab vom Gesicht gezogen und darauf hingewiesen, dass das Gesicht in der Öffentlichkeit nur noch in scharf definierten Ausnahmefällen verhüllt werden darf. Im Weiteren wurde der Classe Politique eine aktuelle Pendenzenliste für die Umsetzung des Volkswillens präsentiert. So ist das Verhüllungsverbot nun zwar in Kraft, die Masseneinwanderungsinitiative sowie die Ausschaffungsinitiative sind bis heute jedoch nicht dem Volkswillen entsprechend umgesetzt. Die Junge SVP fordert Bundesbern auf, die offenen Pendenzen unverzüglich zu erledigen!

Umsetzung der Verhüllungsverbotsinitiative
Um die Öffentlichkeit auf das ab sofort geltende Verhüllungsverbot aufmerksam zu machen, haben sich Mitglieder der Jungen SVP anlässlich der heutigen Guerilla-Aktion symbolisch gewalttätig-motivierte Hooligan-Masken und einen islamistisch-motivierten Niqab vom Gesicht gezogen. Seit dem 1. Januar 2025 ist es in der Schweiz nicht mehr erlaubt, a) sich in einem Versteck vor den Strafverfolgungsbehörden unkenntlich zu machen und b) ein Symbol des radikalen Islamismus zu tragen. Wer dagegen verstösst, wir mit einer Busse von maximal CHF 1’000.— bestraft.
 
Gleich wie auch das Egerkinger Komitee, pocht die Junge SVP darauf, dass das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum gesamtschweizerisch konsequent – gemäss dem Volkswillen – umgesetzt wird. Die Junge SVP verweist in diesem Zusammenhang auf die vom Egerkinger Komitee eingerichtete Meldestelle für die Bevölkerung. So sollen Bürgerinnen und Bürger von ihnen festgestellte Verstösse gegen das Verhüllungsverbot dokumentieren (z.B. mit Fotos oder Videos) und der Polizei melden. Verlaufen die Fälle «im Sand» oder unternehmen Politik und Polizei nichts, wird das Egerkinger Komitee die Verstösse auf einer interaktiven Schweizerkarte und in anonymisierter Form online publizieren (mit Kurzbeschriebe des Vorfalls und Ort des Geschehens). Ebenso wird seitens des Egerkinger Komitees bei den Sicherheitskräften nachgehakt – so kann Druck aufgebaut und verhindert werden, dass eine «Kultur des Wegsehens» Einzug hält und der Wille der Stimmbürger untergraben wird.
 
«Es ist korrekt, dass das Verhüllungsverbot nun mit einem Ausführungsgesetz umgesetzt wurde – Bundesrat und Parlament gebührt diesbezüglich Lob. Allerdings ist es inakzeptabel, dass namentlich zwei andere angenommene Initiativen – die Masseneinwanderungs- und Ausschaffungsinitiative – bis heute nicht dem Volkswillen entsprechend umgesetzt sind. Die Junge SVP fordert die Classe Politique auf, das Verhüllungsverbot streng durchzusetzen und die offenen Pendenzen zur Umsetzung des Volkswillens endlich korrekt zu erledigen», fasst Nils Fiechter, Präsident Junge SVP Schweiz, die Forderungen der Guerilla-Aktion zusammen.
 
Nichtumsetzung der Ausschaffungsinitiative
So haben Volk und Stände im Jahr 2010 der Ausschaffungsinitiative zugestimmt. Die Initiative verlangte, dass Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz nach Verbüssung ihrer Strafe ausgeschafft werden, sofern diese kriminell werden, resp. bestimmte schwere Straftaten, sogenannte «Katalogstraftaten» begehen. Der Grundsatz, dass kriminelle Ausländer auszuweisen sind, sollte neu auf Verfassungsstufe festgehalten werden – und nicht wie bisher mittels Kann-Regelung auf Gesetzesstufe. Rund dreieinhalb Jahre nach Annahme der Initiative machte sich das Parlament 2014 erstmals an deren Umsetzung – statt «Einzelfallprüfung» wurde das Hintertürchen nun einfach «Härtefallklausel» genannt und ins Strafgesetzbuch geschrieben. Die Härtefallklausel sieht vor, dass Gerichte von einer Landesverweisung absehen können, wenn diese für die betroffene Person einen persönlichen Härtefall bedeuten würde. Die SVP warnte vergebens davor, dass diese Härtefallklausel von den Behörden zu einer Täterschutzklausel umfunktioniert werden würde. Uns so kam es auch – die zwingende Landesverweisung als Kernelement der angenommenen Volksinitiative wurde damit durchbrochen. Staatsanwaltschaften und Gerichte foutieren sich seither um den Volkswillen und die Sicherheit in der Schweiz. Sie wenden die «Härtefallklausel» nicht – wie von den übrigen Parteien in der parlamentarischen Debatte versprochen – nur im absoluten Ausnahmefall an, sondern gar in 42% aller Fälle, also fast der Hälfte! Im Jahr 2019 erhielten beispielsweise 10 Vergewaltiger, 99 Drogendealer, 36 Schläger, 22 Pädophile und 16 Entführer keinen Landesverweis. Auch wird gut die Hälfte aller Einbrecher und Diebesbanden nicht des Landes verwiesen. Dies widerspricht dem Willen des Stimmvolks in krasser Art und Weise. Die Junge SVP fordert das Parlament auf, diesen Missstand umgehend zu beheben und die Ausschaffungsinitiative korrekt umzusetzen.
 
Nichtumsetzung der Masseneinwanderungsinitiative
Mit Entscheid vom 9. Februar 2014 verlangten Volk und Stände desweitern, dass die Schweiz ihre Einwanderung eigenständig steuert und die masslose Zuwanderung beendet. Dies mittels jährlicher Höchstzahlen und Kontingenten für Ausländerinnen und Ausländer. Das Parlament hat den Volkswillen jedoch auch in diesem Fall nicht umgesetzt. Pro Jahr wandern rund 100’000 Personen zusätzlich in die Schweiz ein, dazu rund 30’000 Asylmigranten.
Statt die Kernelemente der Masseneinwanderungsinitiative umzusetzen, versprach das Parlament, das «inländische Arbeitskräftepotenzial» besser zu nutzen. Die Bilanz ist blamabel. Gemäss einem Bericht des Bundesrats betr. «Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials» nimmt nur rund die Hälfte (52,3 %) der eingewanderten Personen eine Erwerbstätigkeit auf. Der Rest arbeitet nicht, aber benötigt Infrastrukturen, ÖV, Strassen, Wohnungen, Gesundheitsleistungen, Schulen und andere Dienstleistungen. Dass trotz rekordhoher Zuwanderung über Fachkräftemangel geklagt wird, zeigt: Es kommen offensichtlich die falschen Leute, die gar nicht über die gewünschten Qualifikationen verfügen. Die negativen Folgen der unkontrollierten Zuwanderung sind überall spürbar: Explodierende Mieten, Zuwanderung in den Sozialstaat, Zubetonierung der Landschaft, verstopfte Strassen und überfüllte Züge, sinkendes Niveau in den Schulen, steigende Kriminalität, höhere Krankenkassenprämien. Auch hier fordert die Junge SVP das Parlament auf, endlich den Willen des Stimmvolks zu respektieren und die Zuwanderung in die Schweiz auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Ansonsten bleibt nicht anderes übrig, als diese fatale Migrationspolitik via Annahme der Nachhaltigkeitsinitiative («Keine 10-Millionen-Schweiz») zu beerdigen.