Linksextreme Gewalt, links-aktivistische Medienberichterstattungen, missbrauch der Staatsgewalt durch linke Richter und Antifa-Hetzjagden gegen Andersdenkende: Im Linken Denken ist dasselbe nicht gleich. Das linke Wahrheits-Macht-System verkündet eine Moral, welche keine Abweichler duldet.
In dieser Medienmitteilung bedient sich die Junge SVP Schweiz einiger jüngster Beispiele zur Veranschaulichung des Gemeinten. Die hier dargelegten Problematiken ziehen sich jedoch seit Jahren durch Gesellschaft, Justiz und Politik und sollen diese veranschaulichen.
Am 13. Februar fand im Kanton Basel-Stadt die Gerichtsverhandlung gegen einen Linksaktivisten statt, der wegen versuchter schwerer Körperverletzung gegen ein ehemaliges Mitglied der Jungen SVP angeklagt worden war. Wegen angeblich fehlender Beweise wurde der Beschuldigte freigesprochen. Kurze Zeit später wurde am 17. Februar 2025 das Urteil gegenüber der Brasserie Lorraine, einem linken Lokal in Bern, verkündet. Die Junge SVP Schweiz hatte diese im Jahr 2022 wegen Rassendiskriminierung angezeigt, da sie ein Konzert einer weissen Reggaeband abbrachen. Zuschauer sollen sich unwohl gefühlt haben, weil weisse Musiker Rastas trugen. Das Urteil der grünen Richterin: Ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft habe formelle Fehler bei deren Untersuchungen gemacht. Zum Vorwurf der Rassendiskriminierung äusserte sie sich innerhalb des Urteils nicht. Im Oktober 2022 schrie die SP-Nationalrätin, Tamara Funiciello über den Bundesplatz in Bern: «… diese alten, weissen Männer…» und warf diesen Immoralität vor, da sie ihrer Aussage zufolge gegen die Interessen der Frauen und für den Vorstoss des höheren Rentenalters gestimmt hatten. Objektiv eine klare Verleumdung einer Menschengruppe aufgrund des Alters, der Rasse und des Geschlechts. Ein medialer Aufschrei blieb jedoch aus, denn in der linken Moral, die offenbar erfolgreich in der Gesellschaft Fuss gefasst hat, sind die Attribute «alt», «weiss-europäisch» und «männlich» bereits Indikatoren für Schuld und Privileg. Dieses Täterprofil kann demnach gar nicht diskriminiert werden, sondern nur Täter sein.
Während Linke nun offenbar diese Narrenfreiheit geniessen, wurde in den letzten Jahren der Tatbestand des Art. 261bis StGB (sog. «Antidiskriminierungsstrafnorm») als Waffe gegen die politische Opposition etabliert. Die Urteile gegen den Nationalrat Jean-Luc Addor, der nach einer Schiesserei in einer Moschee den ironischen Satz «Wir wollen mehr davon» auf seinen Social Media Kanälen postete oder die damaligen Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern, Adrian Spahr und Nils Fiechter, die auf einem Abstimmungsplakat zum Thema: «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner», einen Schweizer abbildeten, der sich vor einem Abfallhaufen die Nase zuhält, sind nur zwei Beispiele dieses Gebarens.
Diese politisch begründete, augenscheinliche Diskrepanz in justiziellen Entscheidfindungen kommentiert Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz mit den Worten: «Die Antidiskriminierungsstrafnorm ist ein Witz! Je nach politischer Linie der Richter wird diese Norm so oder so ausgelegt. Diese Ungleichbehandlung verstösst gegen das Gleichbehandlungsgebot und ist für unsere Demokratie brandgefährlich.» Auch Sarah Regez, Chef Strategin der Jungen SVP Schweiz sieht diese Entwicklungen äusserst kritisch und sagt ergänzend: «Es bleibt zu hoffen, dass solche Mängel künftig vermehrt auch in den Medien aufgezeigt werden und keine Schauprozesse mehr inszeniert werden, die der Verleumdung rechter Exponenten und dem Lossagen von jeglicher Schuld von Linken dienen. Es ist im Interesse von uns allen, dass juristische Beurteilung nicht von der Moralvorstellung links-woker Exponenten abhängig ist.»
Die Junge SVP Schweiz wird sich im Weiteren auch zu dem aktuellen Fall der Hetzjagd durch Linksextreme gegen eine homosexuelle, ausländische politische Exponentin mit Zweitwohnsitz in der Schweiz und deren Familie, äussern.